So können Sie die Christian & Ursula Voß Stiftung fördern.
SPENDE
Privat-/Einzelpersonen oder Firmen können sich mit einer Spende bei der Christian & Ursula Voß Stiftung engagieren.
Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt und stellen Ihnen gern Spendenbescheinigungen aus.
Ihre Spenden können auch Projekt-/Zweckbezogen sein.
„Auch mit vermeintlich kleinen Beträgen können wir Großes bewirken. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar und ab 300 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung von uns (hierfür bitte Ihre Anschrift im Verwendungszweck angeben). Für Spendenbeträge darunter reicht der Kontoauszug aus.“
Oder überweisen Sie gerne manuell:
Christian & Ursula Voß Stiftung
Deutsche Kreditbank
IBAN DE 55 1203 0000 1020 0389 21
ZUSTIFTUNG
Die Förderung der einzelnen Projekte erfolgt u. a. durch die Kapitalerträge/Zinsen des Stiftungsvermögens. Während Spenden ohne Verwendungszweck direkt den laufenden Projekten der Christian & Ursula Voß Stiftung zugute kommen, fließt eine Zahlung mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ direkt in das Vermögen der Stiftung. Im Unterschied zu einer Spende wird das Kapital bei einer Zustiftung nicht direkt verbraucht, sondern langfristig erhalten. Auch die Zinserträge dieses Stammkapitals kommen den einzelnen Projekten zugute. Die Förderung durch eine Zustiftung sichert somit die Arbeit der Christian & Ursula Voß Stiftung auf Dauer. Diese Fördermöglichkeit besteht darin, das Vermögen der Stiftung zu erhöhen und die Christian & Ursula Voß Stiftung an der Verzinsung partizipieren zu lassen.
Zustiftungen sind, ebenso wie Spenden, ein großer Vertrauensbeweis. Gerade größere Zustiftungen setzen eine mittelfristige Finanzplanung voraus. So kann eine Zustiftung auch in mehreren Etappen erfolgen. Auch sind Werte wie Vermögenspapiere oder Immobilien als Stiftungskapital der Christian & Ursula Voß Stiftung möglich. Zustiftungen an die Christian & Ursula Voß Stiftung sind ebenfalls testamentarisch möglich. An die Christian & Ursula Voß Stiftung zugewendete Erbschaften sind von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für alle Vermögensformen, also sowohl testamentarisch festgelegte Barbeträge als auch Vermögenswerte wie Wertgegenstände oder Immobilien.
Der Staat fördert das Engagement von Stifterinnen und Stiftern
Die Christian & Ursula Voß Stiftung stellt sich bewusst in die Tradition der hanseatisch bürgerbasierten Gesellschaft. Um das primäre Ziel einer langfristigen finanziellen Sicherung der Christian & Ursula Voß Stiftung zu erreichen, benötigt die Stiftung einen Vermögensstock. Dafür wird das finanzielle Engagement vieler Stifter und Förderer gebraucht. »Die Christian & Ursula Voß Stiftung zu fördern heißt, hanseatisch für den guten Zweck in Hamburg zu investieren«, so Stiftungsvorstand Christian Voß.
Der Staat fördert Zustiftungen durch besondere Steuervorteile. Stifterinnen und Stifter können ihre Zustiftung bei der Einkommenssteuererklärung bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe geltend machen. Im Jahr der Zuwendung kann die Zuwendung zu einhundert Prozent oder wahlweise in zehn Jahren jährlich mit zehn Prozent angesetzt werden. Der Betrag kann sowohl von Privatpersonen als auch von Personenunternehmen geltend gemacht werden. Unternehmen können ebenfalls eine Zuwendung als Betriebsausgabe steuerlich mindernd geltend machen. Auf Wunsch vermitteln wir gern fachliche Unterstützung, um steuerliche Förderungen optimal realisieren zu können.
Postadresse:
Christian und Ursula Voß Stiftung
Postfach 76 32 92
22071 Hamburg
Besucheradresse nur nach vorheriger Anmeldung:
Buchtstr. 8
22087 Hamburg